Die Ötztal Summer Card – die All-inclusive Erlebniskarte für Ihren Urlaub

Entdecken Sie die Highlights des Ötztals!

Die Ötztal Summer Card ermöglicht Ihnen die kostenlose Nutzung zahlreicher touristischer Erlebnisangebote im gesamten Ötztal wie Seilbahnen, Buslinien, Bäder und Museen. Für drei, fünf, sieben oder zehn aufeinanderfolgende Tage eröffnen sich Ihnen dank der Ötztal Card sämtliche Highlights für Ihren Sommerurlaub in unserem urigen Tal. Die Ötztal Summer Card können Sie direkt an der Rezeption in unserem Aktivhotel im Ötztal erwerben.

Dieses Jahr geht die Summer Card in die Verlängerung. Einige attraktive Leistungen gibt es zum Pauschalpreis bis zum 19. Oktober 2025.

Folgende Highlights sind in der Ötztal Summer Card inbegriffen: 

 

  • Die Nutzung aller Sommerbergbahnen im Ötztal
  • Der Besuch von Museen und besonderen Sehenswürdigkeiten
  • Die Nutzung der öffentlichen Busse im Ötztal
  • Die Nutzung der Wanderbusse Umhausen-Niederthai und Längenfeld-Gries
  • Ein einmaliger Eintritt in die Area 47 (Water Area)
  • Ein einmaliger Eintritt (3-Stunden-Karte) für den Aqua Dome – Tirol Therme Längenfeld (im Juni, September und Oktober)
  • Viele weitere Leistungen und Vergünstigungen für Ihren Urlaub im Ötztal
  • Ein Überblick über die Öffnungstermine der Freizeiteinrichtungen

Ötztal Summer Card – Tarife 2025

Gültig von 06.06.2025 bis 05.10.2025

3 Tage: 87,00 € für Erwachsene; 52,00 € für Kinder*
5 Tage: 125,00 € für Erwachsene; 75,00 € für Kinder*
7 Tage: 156,00 € für Erwachsene; 94,00 € für Kinder*
10 Tage: 199,00 € für Erwachsene; 119,00 € für Kinder*

 
Summer Card - Herbstspecial
Gültig vom 06. bis 19.10.2025

3 Tage: 52,00 € für Erwachsene; 31,00 € für Kinder*
5 Tage: 75,00 € für Erwachsene; 45,00 € für Kinder*
7 Tage: 94,00 € für Erwachsene; 56,00 € für Kinder*

Eine detaillierte Leistungsübersicht zum Herbstspecial finden Sie hier


Die Ötztal Summer Card ist jeweils 3, 5, 7 oder 10 aufeinander folgende Tage gültig.


*Kinderpreis: Jahrgänge 2010 bis 2018
*Kostenlos: Jahrgang 2019 und jünger (Nachweis erforderlich)

 

Ermäßigung ab einer Behinderung von 70 % (Nachweis erforderlich)